Mietbedingungen
Europcar
Mietstationen
Südafrika (an allen großen Flughäfen und in vielen Städten – darunter): Durban, East London, George, Hoedspruit, Johannesburg, Kapstadt, Nelspruit, Phalaborwa, Port Elizabeth, Pretoria, Richards Bay, Sandton.
Namibia: Ondangwa, Oranjemund, Tsumeb, Walvis Bay, Windhoek.
Mietstation Zuschläge
keine
Öffnungszeiten der Stationen
Flughäfen Johannesburg und Kapstadt: täglich, 24 Stunden.
Flughafen Windhoek: täglich, 6.00 – 20.00 Uhr.
Andere wichtige Flughäfen: täglich, min. 8.00 – 17.00 Uhr, oft auch länger.
Stadtbüros und kleinere Stationen werktags zumindest 8.00 – 17.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen jedoch teilweise eingeschränkte Öffnungszeiten.
Hotelanlieferung
Siehe „Zustell-/Abholgebühren“ unter „Sonstige Gebühren vor Ort“.
Fahrer
Mindestalter 23 Jahre (unter 23 Jahre auch erlaubt, wenn seit min. 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins). Kein Höchstalter.
Führerschein
Zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein ist ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung erforderlich.
Mindestmietdauer
1 Tag
Mietpreisberechnung
Auf 24-Stunden-Basis; bei Saisonüberschneidungen gilt der Saisonpreis zum Tag der Anmietung für die gesamte Miete. Bei verspäteter Übernahme bzw. vorzeitiger Abgabe des Wagens besteht kein Erstattungsanspruch. Verlängerungen der Mietdauer sind direkt mit der Vermietstation zu den vor Ort gültigen Konditionen abzuschließen.
Berechnungsvorgabe
24h
Einwegmieten
Einwegmieten innerhalb Südafrikas sind möglich; sofern der Abgabeort mehr als 150 km vom Übernahmeort entfernt liegt, fallen ZAR 1.770 Gebühren an. Bis 150 km Entfernung fallen keine Gebühren an. Ausnahmen:
• zwischen Johannesburg Airport und Sandton: ZAR 321
• zwischen George, Plettenberg Bay und/oder Knysna: ZAR 487
Bei Einwegmieten in Namibia fallen z.B. folgende Gebühren an:
• zwischen Windhoek und Walvis Bay: NAD 2.138
Bei länderübergreifenden Einwegmieten fallen z.B. folgende Gebühren an (zzgl. zu den Grenzüberschrittsgebühren):
• von Südafrika nach Namibia: ZAR 10.000
• von Südafrika nach Botswana: ZAR 6.600
• von Namibia nach Südafrika: ZAR 11.550
• von Namibia nach Botswana: ZAR 11.550
Einwegmieten nach Mozambique, Zambia oder Zimbabwe sind nicht möglich.
(Alle Angaben Stand 06.08.24 und gültig für Anmietungen in der Zeit 01.11.24-31.10.25. Vor und nach diesem Zeitraum gelten abweichende Gebühren.)
Mehrfachmieten
Keine Ermäßigung.
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
Alle Fahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) gefahren werden. Fahrten außerhalb des Anmietlandes sind mit vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt nach Südafrika, Lesotho, Eswatini, Namibia, Botswana, Zambia, Zimbabwe, Malawi und Mozambique; in einigen Ländern gelten abweichende Versicherungsbedingungen. Fahrten nach Zimbabwe und Mozambique erfolgen auf eigenes Risiko (der Vermieter leistet keinen 24-Std.-Pannenservice, ein Ersatzfahrzeug nach einem Unfall wird nicht zugestellt; der Mieter trägt alle Kosten für die Rückführung eines beschädigten Fahrzeuges nach Südafrika).
Grenzüberschreitungen
Fahrten in Nachbarländer müssen bei Buchung angemeldet werden. Grenzüberschreitungen sind kostenlos nach Lesotho und Eswatini sowie zurück in das Land, in dem die Miete begann; in allen übrigen Fällen werden je Land folgende Gebühren erhoben (zzgl. zu eventuellen Einwegmietgebühren; Stand: 06.08.24 – vorbehaltlich Änderung):
• Botswana, Namibia, Südafrika: ZAR/NAD 1.700
• Mozambique, Zambia, Zimbabwe: ZAR/NAD 4.000
(Mozambique, Zambia und Zimbabwe sind nicht erlaubt mit Fahrzeug-Gruppe O).
Versicherung
Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung* eingeschlossen. Versichert sind:
• Haftpflichtschäden (Schäden an Dritten bis max. EUR 125 Mio. pro Schaden außer in Zambia und Mozambique)
• Kaskoschäden (Schäden am eigenen Fahrzeug inkl. Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Felgen, Radkappen, Unterboden und Wasserschäden (sofern nicht fahrlässig verursacht) sowie durch Sandflug hervorgerufene Schäden (Sandblasting)
• Fahrzeugdiebstahl
(* Ausnahme: In Mozambique, Zambia und Zimbabwe fällt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung von max. ZAR 15.000 an.)
Telematik-System: Zwecks höherer Kundensicherheit und zur Vermeidung von Unfällen sind alle Fahrzeuge vom Vermieter mit einem Telematik-System ausgestattet. Bei Registrierung einer überhöhten Geschwindigkeit werden Sie per SMS darauf aufmerksam gemacht, um die Einhaltung des Tempolimits gebeten und darauf hingewiesen, daß Schäden aufgrund überhöhter Geschwindigkeit nicht versichert sind.
Zusatzversicherung (optional)
Nicht erforderlich – im Mietpreis ist bereits der bestmögliche Versicherungsschutz enthalten.
Nicht versichert sind
• Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten)
• Schäden durch nicht registrierte Fahrer
• Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Kaution
Bei Übernahme des Mietwagens ist eine Kaution in Höhe von ZAR/NAD 3.500 per Kreditkarte zu hinterlegen. Sofern zusätzlich das Navigationssystem und/oder das mobile WLAN gebucht wird, erhöht sich die Kaution um ZAR/NAD 1.500. Der Betrag wird nur geblockt, aber nicht abgebucht. Akzeptiert werden MasterCard, VISA und Diners.
Die Kaution wird am Mietende erstattet, wenn das Fahrzeug vereinbarungsgemäß und vollgetankt bzw. das Navigationssystem/der WLAN-Stick unbeschädigt zurück gegeben wird.
Hinweis
Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.11.2023, Änderungen vorbehalten).