Mietwagen in Chile

Mietbedingungen

Mietwagen in Chile

Mietstationen

Arica (ARI), Calama (CJC), Iquique (IQQ), Antofagasta (ANF), La Serena (LSC), Santiago de Chile (SCL), Temuco (ZCO), Valdivia (ZAL), Puerto Montt (PMC), Coyhaique/Balmaceda (BBA), Puerto Natales (PNT), Punta Arenas (PUQ). Weitere Stationen auf Anfrage. Bitte beachten Sie, dass nicht an allen Stationen alle Fahrzeugtypen angemietet werden können!

Übernahme Flughafen oder Fährhafen

Bei Übernahme eines Mietwagens an einer Flughafen-Station fallen Zusatzkosten in Höhe von USD 7/Tag an (Stand Okt. 24). Bei längeren Mieten empfiehlt es sich daher, das Fahrzeug in einem MITTA-Stadtbüro zu übernehmen.

Fahrer

Zusätzlich zum nationalen Führerschein benötigen alle Fahrer einen internationalen Führerschein für die Anmietung. Das Mindestalter des Fahrers für die Anmietung beträgt 22 Jahre. Ein weiterer Fahrer zahlt keine Gebühr, muss aber im Mietvertrag als Fahrer eingetragen werden.

Führerschein

Alle Fahrer benötigen einen gültigen nationalen UND internationalen Führerschein.

Mindestmietdauer

2 Tage, bei Einwegmieten/Mieten mit Grenzübertritten 7 Tage. Ein Miettag entspricht 24 Stunden. Änderungen der Mietbedingungen bleiben vorbehalten. Es gelten die bei Anmietung und Mietvertragsunterzeichnung gültigen Miet- und Vertragsbedingungen des Vermieters.

Berechnungsvorgabe

24h

Einwegmieten

Diese sind zwischen den Mietdepots generell möglich.
Hierfür fallen folgende Einweggebühren an (Stand Okt. 2024, vorbehaltlich Änderung):
001 – 150 km USD 120
151 – 300 km USD 210
301 – 450 km USD 270
451 – 600 km USD 320
601 – 750 km USD 440
751 – 1000 km USD 560
1001 – 1500 km USD 750
1501 – 2000 km USD 1.110
2001 – 2500 km USD 1.270
ab 2501 km USD 1.930
Calama – San Pedro de Atacama USD 80
Punta Arenas – Puerto Natales USD 180
Puerto Montt – Punta Arenas USD 2.230
Puerto Montt – Coyhaique USD 2.070

Einwegmieten sind nur innerhalb Chiles möglich. Fahrzeuge können nicht in Argentinien abgegeben werden. Die Einweggebühren werden vorab mit dem Mietpreis bezahlt.

Fahrtgebiete (Einschränkungen)

Das Befahren offizieller unbefestigter Straßen und der Carretera Austral ist nur mit Pick-Ups oder Allradmietwagen erlaubt.

Grenzüberschreitungen

Mehrfache Grenzübertritte von Chile nach Argentinien und umgekehrt sind mit Fahrzeugen ab Kategorie C mit einer Zusatzversicherung möglich. Zusätzliche Kaution in Höhe von USD 2.000 (nicht erstattbar im Fall einer Grenzschließung).
1-15 Tage*: USD 130 pro Fahrzeug und Miete
16-30 Tage*: USD 260 pro Fahrzeug und Miete
Der Vermieter muss mit Buchung des Mietwagens über geplante Grenzübertritte informiert werden. Vor Ort ist die Nachbuchung nicht mehr möglich! Die Gebühr für die Zusatzversicherung wird vorab mit dem Mietpreis bezahlt. Keine Einreise nach Bolivien und Peru möglich!
*= jeweils 3 Grenzübertritte (= 3x Ausreise, 3x Einreise).

Zusatzversicherung (optional)

Die Haftpflicht-Deckungssummen für Mietwagen in Südamerika (Chile, Argentinien) sind relativ niedrig. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Mietwagen-Schutz-Versicherung. Diese erhöht den Reise-Haftpflichtversicherungsschutz erheblich, sofern die Deckungssumme der Versicherung für den Mietwagen nicht ausreicht.

Kaution

Bei Wagenübernahme ist eine Kaution (ca. USD 500 (ca. USD 700 bei Übernahme in Coyhaique/Punta Arenas/Puerto Natales)) per Kreditkarte (Visa oder MasterCard (keine Debitkarten)) zu hinterlegen. Bei Grenzübertritten fällt eine zusätzliche Kaution in Höhe von USD 2.000 an. Die Kaution wird rückerstattet, wenn der Mietwagen unbeschädigt, vollgetankt und gereinigt zurückgegeben wird.

Hinweis

Tankregelung
Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt wieder zurückgegeben werden.

Meldepflicht
Jede Art von Schaden muss innerhalb von 24 Stunden unter www.mitta.cl/siniestros gemeldet werden. Im Fall eines Unfalls/Diebstahls muss die nächstgelegene Polizeidienststelle benachrichtigt werden, damit diese einen Unfall-/Diebstahlbericht erstellt (Nichteinhaltung der Meldepflicht kann zu Versicherungsverlust führen und Aufkommen von 100 % für den Schaden!).

Besonderheiten für Grenzübertritt Argentinien
Außerhalb des chilenischen Staatsgebiets liefert MITTA kein Ersatzfahrzeug, egal aus welchem Grund das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug nach Chile zurückzubringen (Der Mieter muss das Fahrzeug beim Grenzübertritt begleiten (nur der auf den Grenzdokumenten eingetragene Fahrer ist befugt ein Fahrzeug über die Grenze zu bringen)). Rückgaben des Fahrzeugs im Ausland werden nicht akzeptiert. Im Falle des eigenständigen Zurücklassens des Fahrzeugs außerhalb der Grenzen Chiles ist der Mieter für alle mit der Rückführung verbundenen Kosten verantwortlich.

Fahrzeuge
Der Vermieter behält sich ausdrücklich innerhalb der einzelnen Kategorien einen Fahrzeugwechsel vor. Der Vermieter behält sich auch ein „Upgrade“ auf eine höhere Fahrzeugkategorie vor. Evtl. dadurch anfallende Treibstoffmehrkosten sind nicht erstattungsfähig.

Persönliche Daten
Bei Buchung benötigen wir spätestens 14 Tage vor Reiseantritt folgende Angaben aller Reisenden: Name / Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepassnummer, Reisepass-Gültigkeit, Führerscheinnummer (national / international), Nationalität.

Mietvertrag / Mietbedingungen
Bei Fahrzeugübernahme unterschreiben Sie den Mietvertrag mit MITTA, dessen Mietbedingungen anerkannt werden. Es gelten die Mietbedingungen von MITTA Chile. Änderungen der hier beschriebenen Mietbedingungen bleiben vorbehalten.

Fahrzeugkategorien
Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl möglicher Fahrzeugkategorien. Zusätzliche sind vorhanden und können von uns angeboten bzw. gebucht werden.