Mietbedingungen
EUROPCAR
Mietstationen
Botswana: Gaborone, Maun, Kasane & Francistown
Hotelanlieferung
Siehe „Zustell-/Abholgebühren“ unter „Sonstige Gebühren vor Ort“.
Fahrer
Mindestalter 23 Jahre (unter 23 Jahre auch erlaubt, wenn seit min. 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins). Kein Höchstalter.
Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag.
Mietpreisberechnung
Auf 24-Stunden-Basis; bei Saisonüberschneidungen gilt der Saisonpreis zum Tag der Anmietung für die gesamte Miete. Bei verspäteter Übernahme bzw. vorzeitiger Abgabe des Wagens besteht kein Erstattungsanspruch. Verlängerungen der Mietdauer sind direkt mit der Vermietstation zu den vor Ort gültigen Konditionen abzuschließen.
Berechnungsvorgabe
24h
Einwegmieten
Einwegmieten innerhalb Botswanas sind möglich; es fallen BWP 1.782-2.614 Gebühren an.
Bei länderübergreifenden Einwegmieten fallen folgende Gebühren an (zzgl. zu den Grenzüberschrittsgebühren):
• von Botswana nach Südafrika: BWP 6.600
• von Botswana nach Namibia: BWP 10.000
Einwegmieten nach Mozambique, Zambia oder Zimbabwe sind nicht möglich.
Mehrfachmieten
Keine Ermäßigung.
Fahrtgebiete (Einschränkungen)
Alle Fahrzeuge dürfen nur auf öffentlichen Straßen (Teer oder Schotter) gefahren werden. Fahrten außerhalb des Anmietlandes sind mit vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt nach Südafrika, Lesotho, Eswatini, Namibia, Zambia, Zimbabwe, Malawi und Mozambique; in einigen Ländern gelten abweichende Versicherungsbedingungen.
Grenzüberschreitungen
Grenzüberschreitungen sind erlaubt nach Lesotho, Namibia, Südafrika, Swaziland, Mozambique, Zambia und Zimbabwe. Ein Genehmigungsschreiben (Letter of Authority) muss zum Zeitpunkt der Reservierung beantragt werden.
Grenzüberschreitungen nach Lesotho und Swaziland sind kostenfrei; nach anderen Ländern werden je Grenzüberschreitung folgende Gebühren erhoben (Stand Juli 2024):
• Südafrika, Namibia: BWP 1.700
• Mozambique, Zambia, Zimbabwe: BWP 4.000
Nicht erlaubt sind Grenzüberschreitungen nach Angola.
Versicherung
Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung* eingeschlossen. Versichert sind:
• Haftpflichtschäden (Schäden an Dritten bis max. EUR 125 Mio. pro Schaden außer in Zambia und Mozambique)
• Kaskoschäden (Schäden am eigenen Fahrzeug inkl. Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Felgen, Radkappen, Unterboden und Wasserschäden (sofern nicht fahrlässig verursacht) sowie durch Sandflug hervorgerufene Schäden (Sandblasting)
• Fahrzeugdiebstahl
(* Ausnahme: In Mozambique, Zambia und Zimbabwe fällt je Schadenfall ein Selbstbehalt von max. ZAR 15.000 an.)
Zusatzversicherung (optional)
Nicht erforderlich – im Mietpreis ist bereits der bestmögliche Versicherungsschutz enthalten.
Nicht versichert sind
• Schäden und Unfälle, die durch Nichteinhaltung des Mietvertrages verursacht werden (z.B. Fahrten in nicht erlaubte/angemeldete Länder, auf nicht erlaubten Straßen/Pisten)
• Schäden durch nicht registrierte Fahrer
• Schäden auf Grund von Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit sowie durch Alkohol- oder Drogen-Einfluss
Kaution
Bei Übernahme des Mietwagens ist eine Kaution in Höhe von BWP 3.500 per Kreditkarte zu hinterlegen. Sofern zusätzlich das Navigationssystem und/oder das mobile WLAN gebucht wird, erhöht sich die Kaution um BWP 1.500. Der Betrag wird nur geblockt, aber nicht abgebucht. Akzeptiert werden Mastercard, VISA und Diners.
Die Kaution wird am Mietende erstattet, wenn das Fahrzeug vereinbarungsgemäß und vollgetankt bzw. das Navigationssystem/der WLAN-Stick unbeschädigt zurück gegeben wird.
Hinweis
Auszug aus den Mietbedingungen (gültig ab 01.11.2023, Änderungen vorbehalten).